Um die Juleica zu beantragen, musst du

- eine Juleica-Ausbildung nach der in Thüringen gültigen Richtlinie absolviert haben;
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen können;
- in der Jugendarbeit tätig sein

Für das Antragsverfahren benötigst du außerdem:

 

 

- eine gültige E-Mail-Adresse
- ein digitales Portrait-Foto (220x250 Pixel im JPG Format)

 

 

Die/der AntragsbearbeiterIn des Trägers, für den die/der JugendleiterIn tätig ist, ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die/der JugendleiterIn


- das Mindestalter für die Beantragung der Juleica hat
- eine Ausbildung gemäß der Thüringer Richtlinie zum Erwerb der Juleica hat
- über eine Ausbildung in Erste-Hilfe verfügt
- für den Träger aktiv ist

 

 

 

Neufassung Richtlinie Jugendleiter-Carddownloads: 1049 | type: pdf | size: 128 kB

für die Ausstellung der Jugendleiter-Card in Thüringen [01.01.2010]

 

Behandlung des Schutzauftragesdownloads: 533 | type: pdf | size: 8 kB

bei Kindeswohlgefährdung bei Schulungen zum Erwerb der Jugendleitercard

 

Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildungdownloads: 83 | type: pdf | size: 29 kB

 im Freistaat Thüringen vom 17. September 2007

 

Qualitätskriterien verbandliche Jugendarbeitdownloads: 72 | type: pdf | size: 54 kB

im Freistaat Thüringen vom 15.03.2004

 

 

Powerpoint Online-Antragsverfahrendownloads: 591 | type: pptm | size: 4 MB

Powerpoint-Präsentation - Fachtag Juleica - 15.01.2010