
Um die Juleica zu beantragen, musst du
- eine Juleica-Ausbildung nach der in Thüringen gültigen Richtlinie absolviert haben;
- eine Erste-Hilfe-Ausbildung nachweisen können;
- in der Jugendarbeit tätig sein
Für das Antragsverfahren benötigst du außerdem:
- eine gültige E-Mail-Adresse
- ein digitales Portrait-Foto (220x250 Pixel im JPG Format)

Die/der AntragsbearbeiterIn des Trägers, für den die/der JugendleiterIn tätig ist, ist dafür verantwortlich zu prüfen, ob die/der JugendleiterIn
- das Mindestalter für die Beantragung der Juleica hat
- eine Ausbildung gemäß der Thüringer Richtlinie zum Erwerb der Juleica hat
- über eine Ausbildung in Erste-Hilfe verfügt
- für den Träger aktiv ist
Richtlinie Jugendleiter-Card | downloads: 1359 | type: pdf | size: 128 kB |
für die Ausstellung der Jugendleiter-Card in Thüringen [01.01.2010] In der Richtlinie findet man als Anlage die Inhalte der Grundausbildung!
|
|
Behandlung des Schutzauftrages | downloads: 647 | type: pdf | size: 8 kB |
bei Kindeswohlgefährdung bei Schulungen zum Erwerb der Jugendleitercard
|
|
Qualitätskriterien außerschulischer Jugendbildung | downloads: 179 | type: pdf | size: 29 kB |
im Freistaat Thüringen vom 17. September 2007
|
|
Qualitätskriterien verbandliche Jugendarbeit | downloads: 172 | type: pdf | size: 54 kB |
im Freistaat Thüringen vom 15.03.2004
|
|
Powerpoint Online-Antragsverfahren | downloads: 751 | type: pptm | size: 4 MB |
Powerpoint-Präsentation - Fachtag Juleica - 15.01.2010 |
|


